+49 9771 63535-0 beratung@katrinkirchner.de

Pricing

Meine Service Packages

 

Egal, ob Sie gerade durchstarten oder bereits etabliert sind – ich habe das passende Paket für Sie. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Förderziele erreichen!

Liquidität sichern, Förderung nutzen, Easy gewinnen.

FAQ

Frequently Asked Questions

ZIM - Durchführbarkeitsstudie - Wie weit muss das Projekt geplant sein

Die Durchführbarkeitsstudie dient der Bewertung und Analyse des Potenzials eines geplanten FuE-Projektes. Im Vorfeld der Durchführbarkeitsstudie sollte die Zielstellung des FuE-Projekts bekannt sein und ist im Rahmen der Antragstellung der Studie darzustellen.

ZIM - Durchführbarkeitsstudie - Kann ein Unternehmen allein eine Durchführbarkeitsstudie für ein FuE-Projekt beantragen, das anschließend in Kooperation mehrerer Partner durchgeführt werden soll?

Ja, eine Durchführbarkeitsstudie für ein FuE-Kooperationsprojekt kann von einem Unternehmen allein beantragt werden.
Der Antrag ist bei dem Projektträger einzureichen, bei dem die Zuständigkeit für das geplante FuE-Projekt liegt, auf das sich die Durchführbarkeitsstudie bezieht.

ZIM an neue beihilferechtliche Regelungen angepasst

Wie am 12.01.2024 im Bundesanzeiger bekanntgegeben, wurde das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand an die Neuregelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) vom 01.07.2023 angepasst.

ZIM - Durchführbarkeitsstudie - Für wen?

Eine Durchführbarkeitsstudie kann nur von Unternehmen beantragt werden,  bei denen eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (und weitere):

  • junges Unternehmen,
  • Kleinstunternehmen,
  • Erstbewilligungsempfänger: bislang kein ZIMFuE-Projekt und keine anderweitig öffentlich geförderten FuE-Projekte in den vergangenen 3 Jahren

Ferner können Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten nur gefördert werden, sofern sie als junges Unternehmen oder Erstbewilligungsempfänger zählen und zudem mit einem Unternehmen gemäß Nr. 3.1.1 a der Richtlinie kooperieren, welches die oben genannten Bedingungen erfüllt.

ZIM an neue beihilferechtliche Regelungen angepasst - was bedeutet das für Antragsteller?

Jeder Zuwendungsempfänger ab 100.000 €uro wird im Beihilfe-Transparenzregister der EU veröffentlicht mit dem Datum, der Höhe, dem Unternehmensnamen und der Art der Beihilfe und weiteren Infos.

Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024

Am 27. März 2024 ist das Wachstumschancengesetz verkündet worden. Damit wird unter anderem die Forschungszulage erheblich ausgeweitet. Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Unternehmen einen Rechtsanspruch darauf bietet, einen Teil ihrer Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten steuerlich geltend zu machen. Sie ermöglicht es Unternehmen, bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zulage zu erhalten, wobei neu kleine und mittlere Unternehmen eine Erhöhung auf bis zu 35 Prozent beantragen können. Die Förderung umfasst unter anderem Personalkosten, Auftragsforschung und neu Abschreibungen von Wirtschaftsgütern. Die Forschungszulage zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

 

Get In Touch

Rederstraße 24, 97616 Bad Neustadt
+49 9771 63535-0     +49 174 1747643
beratung@katrinkirchner.de